Mit diesem Blogbeitrag möchten wir auf unseren Einrichtungsservice für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) hinweisen, welches wir für Rechtsanwälte zum Festpreis anbieten. Laut Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) müssen ab dem 3.9.2018 alle Rechtsanwälte empfangsbereit sein. Das Postfach soll den in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten die sichere elektronische Kommunikation mit der Justiz, mit Behörden und untereinander ermöglichen und das aktuelle elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach („EGVP-Client“) ablösen.
Einrichtung der beA nur für technisch versierte Menschen
Die Einrichtung des beA bei unseren Kunden hat gezeigt, dass die Einrichtung, neben den reinen Bestellungen und Notartermin, noch ein großes technisches Verständnis voraussetzt. Daher haben wir unsere deutschlandweite BeA Einrichtungshilfe ins Leben gerufen, wo zwei Techniker via Fernwartung Ihnen die Einrichtung komplett abnimmt und Sie im Umgang mit dem beA schult. In einigen Städten bieten wir auch einen vor Ort Einrichtungstermin an.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bea-hilfe.info
Warum benötige ich das beA?
Es wird dringend empfohlen, dass das beA schnellstmöglich eingerichtet wird, da Sie bereits jetzt für Gerichte und andere Anwaltskollegen sowie Notare über das beA erreichbar sind, auch wenn sie das beA noch nicht eingerichtet haben. In Einzelfällen ist eine elektronische Einreichung bereits verpflichtend, dazu empfehlen wir diesen Artikel von Haufe.
Welche Funktion hat das beA?
Das beA is ein für sich geschlossenes System. Obwohl dessen Funktionalität einem E-Mail bzw. einem E-Mail-Postfach ähnelt, ist es nicht möglich E-Mails außerhalb des beA-Netzwerks zu versenden oder zu empfangen. Es ist ein in sich geschlossenes System.
Zusätzliche Merkmale wie die Verschlüsselung und Signatur werten das Ganze auf.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://bea.brak.de/
Was benötige ich für beA?
- PC mit aktuellem Webbrowser
- Betriebssystem: Windows 7, 8, 8.1, 10 oder OS X 10.9 (Maverick), 10.11 (El Capitan)
- Ein empfohlenes Chipkarten Lesegerät
- Eine beA-taugliche Signaturkarte
- Genaue Informationen zu diesem Thema erhalten sie auf http://bea.brak.de
Gerne richten wir Ihnen ihr beA ein!
Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter unserer Sonderseite www.bea-hilfe.info
Daß der Staat und seine Institutionen dem Gemeinwesen feindselig gegenüberstehen, ist nichts Neues. Daß es auch auf den verwinkelsten Nebengleisen des großen Stromes geschieht, wo man eigentlich nur wenige halbwegs kompetente Leute zwecks Planung und Umsetzung benötigt, überrascht schon eher. Ohne gesellschaftliche Not und ohne politikinterne Not zwingt uns der Staat eine Kommunikationform auf, die auf Technik beruht, die jederzeit versagen kann. Und wenn einmal die Bodenhaftung verlorenging, ist der Weg frei für undurchführbare Bedingungen: Das beA-Installationsverfahren ist kafkaesk! Nachdem die Institutionen BRAK und BNotK sich gegenseitig für zuständig, sich selber aber für unzuständig erklärten – Chutzpah, wohin ich schaute -, ich mich also langsam auf den Verzweiflungsquadranten zubewegte, fand ich googelnderweise Herrn Müller aus Nürnberg. 1 St. 14 Min und 55 Sek. dauerte es, bis Herr Müller unter Lösung von offenbar unzureichender Java-Software und zahlreichen anderen Vertracktheiten (z.B. ist mein Lesegerät, obschon neu, leicht defekt) mir mein Postfach installierte. Mein Beitrag bestand im Zuschauen, während sein Cursor über meinen Bildschirm kreiste, und der Eingabe von PINs u.ä. Schneller geht es wohl nicht. Den Hohn von „ein paar Handgriffen “ (BRAK-Magazin 4/2018, S. 11) verwandelte Herr Müller in die Wirklichkeit.