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29. Januar 2023

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Erecht
xeomueller
29. Februar 2016 / Veröffentlicht in Recht

Fehlende Datenschutzerklärung auf Webseiten kann abgemahnt werden

Am 24.02.2016 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches Verbraucher besser vor Datenschutzverstößen und unseriösen Betreibern im Netz schützen soll. Doch leider kommt es mit der Einführung des neuen Gesetzes auch zu einer neuen Abmahngefahr bei fehlerhaften Datenschutzerklärungen. Denn diese können sofort abgemahnt werden. Das neue Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts gibt Verbraucherschutzverbände und Wettbewerbsverbände die Möglichkeit, Verstöße in diesem Bereich sofort abzumahnen.

Im Gegensatz zu den meisten Gesetzen, die nur Online-Shop-Betreiber betreffen, tangiert das neue Gesetz vom 24. Februar dieses Jahres alle Webseitenbetreiber. Diese stehen seit dem Stichtag unter der Gefahr bei keiner oder unvollständigen Datenschutzerklärung kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

Jeder Webseitenbetreiber ist betroffen

Das Gesetz schließt klassische Nutzerdaten (Name, Vorname, Adressdaten, Kontaktdaten (E-Mail, Telefon)), aber generell alle anfallenden personenbezogenen Daten ein. Also auch IP Adressen und sonstige Daten, welche besonders externe Dienste wie Facebook & Google sammeln.

Aber auch das Webhosting Paket loggt die IP Adressen der Besucher mit. Meist werden die Besucher standardmäßig von webalizer oder AWStats erfasst, welche in fast allen Hosting-Paketen dabei sind.

Da die Datenschützer den Begriff “personenbezogene Daten” sehr weit gefasst haben, sollten alle Webseitenbesitzer dringend Ihre Datenschutzerklärung aktualisieren oder überhaupt anlegen.

Aber auch wer Daten weiterverarbeitet in Form eines Kontaktformulars, Newsletters (wo noch viele weiteren gesetzlichen Vorgaben herrschen) oder Daten, die bei einer Registrierung gespeichert werden, müssen in der Datenschutzerklärung explizit genannt werden.

Auch muss genannt werden, ob eine Weitergabe der Daten stattfindet und an wen sie (bspw. an DHL für den Versand, Banken für Lastschrifteinzug, Bonitätsprüfung etc.) erfolgt.

Bei der Einbindung von dem Gefällt mir Knopf von Facebook, werden bereits Daten von Besuchern gesammelt, egal ob diese bei Facebook angemeldet sind oder nicht

Wir bieten Ihnen Hilfe bei der Datenschutzerklärung

Als langjähriger Partner von eRecht24 können wir unseren Kunden kostenfrei eine ausführliche und werbefreie Datenschutzerklärung bereitstellen. Auch informieren wir unsere Kunden ständig über Änderungen und neue gesetzliche Anforderungen an Webseitenbetreiber.

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Webseite brauchen, können Sie uns jederzeit unter Kontakt erreichen.

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Tags Abmahnung, Datenschutz, eRecht, Webdesign

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